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OVG Niedersachsen, 22.06.1995 - 4 L 2810/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 138 Nr. 6 VwGO; § 117 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 VwGO; § 131 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; § 551 ZPO; § 552 ZPO; § 516 ZPO
Urteil; Urteilsgründe; Schriftliches Niederlegen; Unterschrift der Richter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Urteil; Urteilsgründe; Schriftliches Niederlegen; Unterschrift der Richter
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 18.10.1994 - 4 A 77/92
- OVG Niedersachsen, 22.06.1995 - 4 L 2810/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.1995 - 4 L 2810/95
Ist ein Urteil iSd § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen, weil Tatbestand und Entscheidungsgründe entgegen § 117 IV 2, 2. Halbs. VwGO nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (GmS-OBG, B. v. 27.4.93, BVerwGE 92, 367), rechtfertigt dieser Verfahrensmangel allein die Zulassung der Berufung nach § 131 II Nr. 3 VwGO nicht, da die Entscheidung nicht auf ihm beruhen kann.